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Kalibrierung

Unter Kalibrierung versteht man die Überprüfung des Drosselorgans hinsichtlich der Feststellung und Dokumentation der Abweichung der Drosselabflussmenge. Gemäß Eigenkontrollverordnung (EKVO) bzw. Selbstüberwachungs-verordnung Kanal (SüwVO Abw) wird für neu in Betrieb zu nehmende Regenklärbecken, Stauraumkanäle und Regenrückhaltebecken eine hydraulische Kalibrierung der integrierten Drosseleinrichtungen gefordert. Wir empfehlen, die Kalibrierung immer in Kombination mit einer Wartung durchzuführen.

Wir bieten unseren Kunden zwei verschiedene Kalibrierungstypen an: