Die Trockenkalibrierung wird angewendet, wenn eine hydraulische Kalibrierung z.B. durch fehlenden geeigneten Messschacht oder fehlende Aufstaumöglichkeit nicht möglich ist.
Ist eine hydraulische Kalibrierung nicht möglich, kann gemäß technischer Informationen zur Drosselkalibrierung Teil 1: Hydraulische Kalibrierung von Drosseleinrichtungen Nr. 5.6 die Überprüfung der Stellbewegung nach SüwVO Abw. und RdErl. durchgeführt werden.
Eine ordnungsgemäße hydraulische Kalibrierung der Drosseleinrichtung muss unter Berücksichtigung der Betriebsbedingungen am Einbauort erfolgen.